Es bleibt spannend. Die Rechtskommission des Ständerats hat gestern die Motion 25.3430 «Kein Verbot von internationalen Adoptionen» behandelt. Die Medienmitteilung von vor einer Stunde:
Aus der Rechtskommission des Ständerats, Medienmitteilung von heute 18. November 2025, 09h45
Verbot internationaler Adoptionen
Die Kommission hat die Motion 25.3430, «Kein Verbot von internationalen Adoptionen», die der Nationalrat in der Herbstsession angenommen hatte, beraten.
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2025, Adoptionen aus dem Ausland zu verbieten und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorentwurfs zu beauftragen, zurückkommt und stattdessen einen Rechtsrahmen vorschlägt, der die Kontrollmechanismen stärkt und das Missbrauchsrisiko senkt.
Die RK-S beantragt, die Motion dahingehend zu ändern, dass die von der Expertengruppe «Internationale Adoption» ausgearbeiteten Szenarien einbezogen werden. Diese Szenarien, die von einem vollständigen Ausstieg aus internationalen Adoptionen bis hin zu einer Reform des Systems reichen, sind im Schlussbericht vom 27. Juni 2024 zuhanden des Bundesamtes für Justiz (BJ) enthalten.
Mit der Motion soll der Bundesrat zudem damit beauftragt werden, die Reaktionen auf seinen Beschluss vom 29. Januar 2025 sowie den Willen des Nationalrates in seinem Bericht für die Vernehmlassung zu berücksichtigen.
Zu guter Letzt soll die Vernehmlassungsvorlage auch Möglichkeiten vorsehen, wie der Zugang zu Informationen über die Abstammung sowie die Begleitung der Personen, die auf der Suche nach diesen Informationen sind, verbessert werden können.
Die Kommission hat die abgeänderte Motion einstimmig angenommen.
